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   OVG Rheinland-Pfalz, 18.08.1995 - 2 A 11488/95.OVG   

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https://dejure.org/1995,8207
OVG Rheinland-Pfalz, 18.08.1995 - 2 A 11488/95.OVG (https://dejure.org/1995,8207)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18.08.1995 - 2 A 11488/95.OVG (https://dejure.org/1995,8207)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18. August 1995 - 2 A 11488/95.OVG (https://dejure.org/1995,8207)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Beihilf zu den Kosten einer zahnärztlichen Behandlung; Begriff "Mehrkosten für die Verwendung von Edelmetall" i.R.d. Beihilferegelungen; Grundsätzen der Verwaltungspraktikabilität und der Rechtssicherheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 100
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88

    100%-Grenze

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.08.1995 - 2 A 11488/95
    Die Beihilfe muß nur sicherstellen, daß der Beamte oder Richter in den genannten Fällen nicht mit erheblichen Aufwendungen belastet bleibt, die er auch über eine zumutbare Eigenvorsorge nicht abdecken kann (BVerfG, Beschluß vom 13. November 1990, BVerfGE 83, 89 [101]).
  • VG Köln, 17.06.2004 - 16 K 4270/01

    Streit um die Höhe einer Beihilfe für eine umfangreiche Zahnbehandlung der

    Im Wesenskern wird die Fürsorgepflicht erst dann verletzt, wenn der Beamte bei richtiger Anwendung der Beihilfeverordnung, bei deren Ausgestaltung der Verordnungsgeber einen beträchtlichen Spielraum hat, eine so unzureichende Beihilfe für seine Aufwendungen erhält, dass er eine unerträgliche Belastung seiner amtsangemessenen Lebensführung erleidet, vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 18.08.1995 - 2 A 11488/95 - m.w.N.
  • VG Stuttgart, 01.03.2007 - 17 K 1556/07

    Zur Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für implantologische Leistungen

    22 Entgegen der Auffassung des Klägers zu 1 fallen unter den Begriff der "zahnärztlichen Leistungen" auch die Leistungen des Zahntechnikers (im Ergebnis ebenso OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.08.1995, NVwZ-RR 1996, 100).
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